sog. Blauer Bogen: seit 01.01.2026 Geschichte für Patient*innen, die sich für die elektronische Patientenakte (ePA) entschieden haben, bzw. ihr nicht widersprochen haben
ePA-Widersprüche / sog. Blauer Bogen (=strukturierte Diagnoseliste) - viele Patient*innen, die sich primär für die ePA entschieden , bzw. nicht dagegen gestimmt haben, sind nun doch zurückgerudert und haben der elektronischen Patientenakte (ePA) widersprochen. Daraufhin habe ich die Arbeit am sog. Blauen Bogen wieder aufgenommen = status quo. Wer hat nun doch der ePA wiedersprochen? Hauptsächlich betrifft dies Patient*innen mit vielen Vorerkrankungen, Pat. die akut schwerer krank wurden und den Sinn des Blauen Bogens plötzlich besser verstanden haben, und/oder Patient*innen, die selbst erfahren mussten, dass die ePA aktuell alles andere als praxistauglich ist. Häufig werden Befunde nicht in die ePA geladen, Pat. möchten doch weiterhin Medikationspläne etc. von uns ausgedruckt haben, statt sie auf dem Smartphone einzusehen, es gab keinen Zugang zur ePA durch Krankenhaus- und Rettungsdienstpersonal, also genau dann, wenn man einen schnellen Zugriff auf Daten wünscht usw.
Mein Angebot der Wideraufnahme/Fortsetzung "Blauer Bogen" nach ePA-Widerspruch galt bis Ende Dezember 2025!
Ab 2026 kann selbstverständlich jeder der ePA widersprechen bzw. sie neu einrichten lassen nach Widerspruch. Das ist Ihre Entscheidung. Die akribische Arbeit am Blauen Bogen nehme ich bei Nachzüglern nach Neujahr nicht wieder auf. Der Zug ist dann abgefahren. Denn das Nacharbeiten am sog. Blauen Bogen ist sehr, sehr aufwendig, sowie auch ein Tagebuch am Ende des Jahres zu schreiben schwerer fällt, als kontinuierlich zu schreiben. Und irgendwann muss ich einen Schnitt machen. Zweigleisigkeit ist zu vermeiden. Doppelte Bürokratie durch Parallelstrukturen ist ineffizient und hält uns von der Patientenversorgung ab. Das erstellen dieser strukturierten Diagnoseliste (=Blauer Bogen) ist nicht gängige Praxis unter Hausärzten, sondern eine freiwillige zeitaufwendige Leistung, die wir als Hausarztpraxis anbieten. Es besteht also kein Anspruch auf einen sog. Blauen Bogen, sondern es ist ein Geschenk der Praxis an unsere Patientinnen und Patienten. Sie hatten als ePA-Patient also noch bis Silvester Zeit sich umzuentscheiden, danach ist für ePA-Patienten der Blaue Bogen Geschichte.
Sehr wichtig: wenn sie eine elektronische Patientenakte haben, bitte bitte pflegen Sie diese ePA via Krankenkassen-App, lassen sich ggf. von Angehörigen helfen.
In aktueller Phase hat die ePA einige Vorteile, aber auch gravierende Nachteile, wie bereits seit über einem Jahr mehrfach von mir kommuniziert. Entscheiden Sie sich bewusst.
